Zuwendungsrecht

Zuwendungsrecht

Das Zuwendungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat Zuwendungen gewähren und bereits gewährte Zuwendungen wieder zurückfordern darf. Wesentliche rechtliche Grundlagen sind die §§/Art. 23 und 44 der Haushaltsgesetze des Bundes und der Länder, die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen sowie die §§/Art. 48 und 49 VwVfG.

Mandanten

Kommunen und Förderbehörden sowie Unternehmen, Start-Ups und sonstige Zuwendungsempfänger.

Leistungen

  • Rechtliche Beratung von Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern.
  • Vertretung von Zuwendungsempfängern gegenüber Förderbehörden bei einer im Raum stehenden Aufhebung des Zuwendungsbescheids.
  • Vertretung von Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Rückforderung gewährter Zuwendungen.