Energierecht
Beratung im Recht der
erneuerbaren Energien und
im Energiewirtschaftsrecht
Im Energierecht liegt mein Schwerpunkt auf der rechtlichen Begleitung von Photovoltaik- und Windenergieprojekten. Ich berate in allen projektrelevanten Rechtsfragen, von der Flächensicherung über die Schaffung des Baurechts und der Reservierung der Einspeisekapazität am Netzverknüpfungspunkt bis zum späteren Verkauf des Projekts. Ich prüfe und gestalte alle notwendigen Verträge und unterstütze bei den Vertragsverhandlungen mit den einzelnen Projektpartnern.
Mandanten
Projektentwickler, Investoren, Anlagenerrichter, Anlagenbetreiber, Kommunen und
kommunale Energiegesellschaften sowie Grundstückseigentümer.
Leistungen
- Gestaltung und Verhandlung von Miet-, Pacht-, Nutzungs- und Gestattungsverträgen sowie von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten.
- Beratung im Bauplanungsrecht, vor allem bei der Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne und der Gestaltung des Durchführungsvertrages.
- Beratung zu den besonderen rechtlichen Anforderungen an Stromspeicher (BESS) und Agri-PV-Anlagen.
- Rechtliche Begleitung von Projekttransaktionen (Asset-/Share-Deal) einschließlich der rechtlichen Due Diligence und der Gestaltung und Verhandlung des erforderlichen Vertragswerks, insbesondere des Anteilskaufvertrages (SPA).
- Gestaltung und Verhandlung von Werkverträgen (EPC-Verträge), Wartungsverträgen (O&M-Verträge) und Verträgen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG und den entsprechenden Ländergesetzen.
- Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, insbesondere bei ausstehenden EEG-Vergütungen und Marktprämien, der finanziellen Entschädigung von Redispatch-Maßnahmen und der Abwehr von Strafzahlungen nach § 52 EEG.
- Gestaltung und Verhandlung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements – PPA), Energielieferverträgen und Energiedienstleistungsverträgen (Contracting) sowie Tollingverträgen.