Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein Oberbegriff für sämtliche Regelungen, mit denen der Staat lenkend in die wirtschaftliche Tätigkeit des Einzelnen eingreift. Neben dem im Grundgesetz und den Länderverfassungen niedergelegten Wirtschaftsverfassungsrecht umfasst es das vor allem in der Gewerbeordnung geregelte allgemeine Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie eine Vielzahl spezialgesetzlicher Regelungen für einzelne Wirtschaftszweige.

Mandanten

Gewerbetreibende, Gastronomen, Handwerker, Start-Ups und Unternehmen.

Leistungen

  • Vertretung gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt und anderen Fachbehörden.
  • Rechtliche Beratung bei Neugründungen.
  • Vertretung in Antragsverfahren für gewerberechtliche/gaststättenrechtliche Erlaubnisse.
  • Rechtliche Beratung und Vertretung bei Gewerbeuntersagungen.