Öffentliches Baurecht 

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt, wo und wie gebaut werden darf. Wesentliche Bundesgesetze sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), in denen vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben und das besondere Städtebaurecht normiert werden. Die Bauordnungen der Länder, zum Beispiel die Bayerische Bauordnung (BayBO), regeln das Bauordnungsrecht und Bausicherheitsrecht. Daneben enthalten viele Gesetze spezielle Regelungen für Fachplanungen.

Mandanten

Projektentwickler, Investoren, Bauträger und Kommunen.

Leistungen

  • Beratung im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
  • Rechtliche Begleitung bei der Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen.
  • Gestaltung und Verhandlung städtebaulicher Verträge (zum Beispiel Erschließungsverträge und Durchführungsverträge).
  • Vertretung gegenüber Behörden in Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.
  • Öffentlich-rechtliche Due Diligence bei Immobilientransaktionen.