EU-Beihilfenrecht

EU-Beihilfenrecht

Das EU-Beihilfenrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat einem Privaten Begünstigungen gewähren darf. Ziel der beihilfenrechtlichen Regelungen ist, Wettbewerbsverzerrungen und eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedsstaaten zu vermeiden. Das Beihilfenrecht ist vor allem in den Art. 106 Abs. 2 und 107 – 109 AEUV sowie einer Vielzahl europäischer sekundärrechtlicher Rechtsquellen geregelt.

Mandanten

Kommunen und kommunale Unternehmen sowie private Unternehmen.

Leistungen

  • Rechtliche Prüfung beabsichtigter Beihilfekonstruktionen.
  • Gestaltung beihilfenrechtskonformer Verträge im Rahmen kommunaler Veräußerungsgeschäfte.
  • EU-Beihilfenrechtskonforme Konzeption kommunaler Infrastrukturprojekte.
  • Gestaltung von Betrauungsakten.