Vergaberecht

Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt, wie der Staat öffentliche Aufträge zu vergeben hat. Je nach Auftragsart und Auftragswert gilt entweder das europarechtlich geprägte Kartellvergaberecht oder nationales Recht. In Deutschland ist das Kartellvergaberecht vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) geregelt, das nationale Vergaberecht in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Spezielle Regelungen für die Vergabe von Bauleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich enthält die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A). 

Mandanten

Öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer an Vergabeverfahren.

Leistungen

  • Begleitung von öffentlichen Auftraggebern bei der Konzeption und Durchführung von Vergabeverfahren.
  • Gestaltung von Vergabeunterlagen, Bekanntmachungen und Vergabevermerken sowie der auszuschreibenden Verträge.
  • Führen der Verhandlungen und Korrespondenz mit Bewerbern/Bietern.
  • Beratung und Vertretung von Bewerbern und Bietern in Vergabeverfahren.
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren.