Zuwendungsrecht
Zuwendungsrecht
Das Zuwendungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen der Staat Zuwendungen gewähren und bereits gewährte Zuwendungen wieder zurückfordern darf. Wesentliche rechtliche Grundlagen sind die §§/Art. 23 und 44 der Haushaltsgesetze des Bundes und der Länder, die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen sowie die §§/Art. 48 und 49 VwVfG.
Mandanten
Kommunen und Förderbehörden sowie Unternehmen, Start-Ups und sonstige Zuwendungsempfänger.
Leistungen
- Rechtliche Beratung von Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern.
- Vertretung von Zuwendungsempfängern gegenüber Förderbehörden bei einer im Raum stehenden Aufhebung des Zuwendungsbescheids.
- Vertretung von Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Rückforderung gewährter Zuwendungen.