Öffentliches Wirtschaftsrecht

Beratung im Zuwendungsrecht,

Vergaberecht und EU-Beilhilfenrecht

Im öffentlichen Wirtschaftsrecht berate ich vor allem in zuwendungsrechtlichen Angelegenheiten. Ein Schwerpunkt ist die rechtliche Beratung von Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern bei einem im Raum stehenden Widerruf des Zuwendungsbescheids.

Daneben berate ich im Vergaberecht und im EU-Beihilfenrecht, in beiden Rechtsgebieten oft im Zusammenhang mit kommunalen Energieprojekten.

Mandanten

Kommunen und kommunale Unternehmen sowie Unternehmen der Privatwirtschaft und Start-Ups.

Leistungen

  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren wegen der Rückforderung gewährter Zuwendungen.
  • Begleitung von öffentlichen Auftraggebern bei der Konzeption und Durchführung von Vergabe- und Bieterverfahren.
  • EU-Beihilfenrechtskonforme Konzeption kommunaler Infrastrukturprojekte.