Energierecht 

Energierecht  | Recht der erneuerbaren Energien

Im Energierecht liegt mein Schwerpunkt auf dem Recht der Erneuerbaren Energien. Dieses regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Förderung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energiequellen. Zentrales Gesetz ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Bei den Erneuerbaren Energien habe ich mich auf die Bereiche solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) und Windenergie spezialisiert.

Mandanten

Projektentwickler, Investoren und Anlagenbetreiber.

Leistungen

  • Rechtliche Begleitung von Projektentwicklungen nebst Gestaltung und Verhandlung aller projektspezifischen Verträge, zum Beispiel Nutzungsverträge mit Grundstückeigentümern, Gestattungsverträge mit Gemeinden, Werkverträge (EPC-Verträge) mit Anlagenerrichtern, Wartungsverträge (O&M-Verträge) mit Wartungspartnern etc.
  • Beratung und Vertretung von Projektentwicklern gegenüber Gemeinden bei der Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung des Durchführungsvertrages.
  • Gestaltung von Dienstbarkeiten, insbesondere zur dinglichen Sicherung der Anlagenerrichtung und des Anlagenbetriebs, zur Sicherung von Geh-, Fahrt-, Leitungs- und sonstige dinglichen Nutzungsrechten sowie zur Sicherung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
  • Gestaltung und Verhandlung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements – PPA), Energielieferverträgen und Energiedienstleistungsverträgen (Contracting).
  • Rechtliche Begleitung von Projekttransaktionen (Asset-/Share-Deal) einschließlich der Gestaltung und Verhandlung des erforderlichen Vertragswerks, insbesondere des Kaufvertrags.
  • Rechtliche Due Diligence im Rahmen von Projekttransaktionen.
  • Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern, Gemeinden, Genehmigungsbehörden, Vertragspartnern (Gewährleistungs- und Garantiefälle) und Versicherungen.